Persönliche Stellungnahme zum Brief des Herrn Gierer vom 4. Juli 2oo5 von Julitta Stößl

Betrifft Schreiben Seite1, Seite2


1.) Zu allererst führe ich an, daß die Sozialbau AG erfreulicherweise nun doch nach 1o Jahren am 8. Juni 2oo5 zu einer Zusammenkunft der Wohnungseigentümer gerufen hat.

2.) Herr Gierer meint in seinem Rundschreiben vom 17. 3. 2oo5 unter Punkt 3.), daß "wir die Antastung oder teilweise Inanspruchnahme der Instandhaltungsreserve nicht mehr erleben werden". Uns wurde durch Herrn Ing. Groer anläßlich der Versammlung zur Kenntis gebracht, daß im Herbst/Winter 2oo4 € 76.ooo,-- für das Heizungsgebrechen im Baublock F aufgelaufen sind, wobei mit einer Refundierung aus der Gebäudebündelversicherung von € 1o.ooo,-- zu rechnen sein wird. Weitere Kosten wurden angekündigt. Bereits in der von der Sozialbau AG im Dezember 2oo4 versandten Vorschau 2oo5 sind für Heizungsreparaturen im Jahr 2oo5 im Baublock F weitere € 27.ooo,-- angeführt.

Weiters wurde von den Herren Mag. Wirth und Ing. Groer mitgeteilt, daß es aufgrund der zu erwartenden weiteren Instandhaltungsarbeiten sinnvoll erschiene, von den Wohnungseigentümern wiederum eine monatliche Instandhaltungsreserve einzuheben.

So schnell kann´s also gehen - und so kann man sich verschätzen.

3.) Herr Mag. Wirth erklärte eingangs der Hausversammlung, daß auch mit Kostenerhöhungen in der Anlagenbetreuung zu rechnen seien, weil Herr Mahler nicht imstande sei, aufgrund des hohen Arbeitsanfalles die auferlegten Arbeiten vertragsgemäß durchzuführen.

Nicht nur - aber besonders wegen der oben geschilderten Ausgaben - ist es die Verpflichtung einer Hausverwaltung, für die Gemeinschaft wirtschaftlich zu agieren. Sie hat nicht nur Kostenerhöhungen zu verkünden, sondern sich auch um Kostenminimierung zu kümmern.

Die Sozialbau AG hat sich nach eigenen Angaben auf Verlangen einiger Wohnungseigentümer im Sommer 2oo4 die Mühe gemacht, nicht nur Anbote für Geräte, Kostenerhöhung für Wartungen durch Herrn Mahler, Garagentor u. a. einzuholen, sondern hat auch ein um erstaunliche 25o % überzogenes Betreuungsanbot für die Außenanlagen erwirkt und der Gemeinschaft als Entscheidungsgrundlage zum Ankauf von Geräten und als Alternative zur derzeitigen Betreuung presentiert. Die so gelieferten Zahlen hätten uns um ein Haar und völlig unnotwendig tief in die Instandhaltungsreserve greifen lassen.

Im Gegensatz zum obigen Engagement sperrt sich die Sozialbau bis zum heutigen Tage und mag auch keine Gespräche darüber führen, seriöse Alternativkosten zur derzeitigen Betreuung einzuholen und der Gemeinschaft vorzustellen. Was ist davon zu halten?

4.) Statt dessen erhalten wir eine angekündigte Abfrage, ob wir mit der Arbeit des Herrn Mahler zufrieden/nicht zufrieden seien. Ich habe mit NEIN gestimmt mit der Begründung, daß die Arbeiten trotz der präzise im Werkvertrag formulierten Verpflichtungen seit langer Zeit weder vertragsgemäß ausgeführt werden, noch die Durchführung von der Sozialbau AG kontrolliert wird und die unvollständige Fragestellung wiederum keine solide Grundlage für eine Entscheidung darstellt. Es fehlen nämlich Angaben zur Wirtschaftlichkeit.

5.) Wir haben uns mittlerweile selber auf den Weg gemacht, Alternativkosten einzuholen. Diese Tatsache ist der Sozialbau seit Monaten bekannt. Bereits in der Hausversammlung wurden den Anwesenden Kosten der Grünanlagenbetreuung und der Schneeräumung bekanntgegeben. Und die Fachfirmen haben natürlich auch Ansprechpersonen mit Telefonnummern bekanntgegeben.

Ein 3-Jahresvertrag mit einem Unternehmen bringt natürlich Vergünstigungen durch Rabatte, die man in aller Regel annimmt. Aber ebenso selbstverständlich ist es, daß bei Vertragsabschluß eine "Ausstiegsklausel" bei Pflichtverletzungen u. a. vereinbart werden muß.

6.) Sollte es zu einer Änderung in der Anlagenbetreuung für die Gemeinschaft kommen, heißt das ja überhaupt nicht, daß jegliche private Arrangements zwischen Herrn Mahler und Wohnungseigentümern ausgeschlossen sind oder beendet werden müssen.

Herr Mag. Wirth hat dankenswerter Weise in der Hausversammlung nochmals auf die Trennung von Reparaturen an Gemeinschaftsanlagen und Reparaturen im privaten Bereich hingewiesen. Konkret und beispielhaft hat er die ins Haus stehenden Heizungsgebrechen in den allgemeinen Gehwegen als "Gemeinschaftsverpflichtung" angeführt, während die Erhaltung der Häuser/Garagen u.a. aufgrund der vor Jahren getroffenen Benützungsregelung "private Verpflichtung" sind.

In aller Regel sind an einem Sonn-/Feiertag weder Firmen noch Hausverwaltung greifbar. Sollte also zu so einem Zeitpunkt ein Rohrgebrechen im Hause auftreten, wird der betroffene Wohnungseigentümer wie bisher einen Installateur-Notdienst - im Telefonbuch problemlos zu finden - anrufen müssen. Am folgenden Werktag ist ohnehin wegen der Schadensabwicklung die Hausverwaltung zu kontaktieren. Ich meine, daß man sich in einer möglicherweise geänderten Betreuungssituation hier keine Sorgen machen muß. Auch Herr Mahler kann nicht 24 Stunden und 365 Tage im Jahr vor Ort zur Verfügung stehen. Und was das Auswechseln von Lampen betrifft, kann es nicht schlechter werden.

Julitta Stößl




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